Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Freigabe der Farbe der Einsatzkleidung und Anhebung der Altersgrenze

Bislang war in Hessen für die Einsatzkleidung der Feuerwehren eine blaue Farbe vorgeschrieben. Im Zuge des Abbaus von Vorgaben ist es den Feuerwehren in Zukunft selbst überlassen, die Farbe der Einsatzkleidung zu wählen.

Alternativ zur blauen Farbe kommen beispielsweise auch eine sandfarbene Einsatzkleidung in Betracht. Sie hat unter anderem den Vorteil, dass Verschmutzungen leichter erkennbar sind.

Mehr Flexibilität durch Farbfreigabe

Innenminister Roman Poseck erklärte zur Farbfreigabe heute in Wiesbaden: „Bei meinen zahlreichen Besuchen vor Ort ist immer wieder der Wunsch an mich herangetragen worden, dass wir es den Feuerwehren überlassen sollten, selbst über die Farbe der Einsatzkleidung zu entscheiden. Ich freue mich, dass wir diesem Wunsch nun entsprechen konnten. Wir leisten damit nicht nur einen Beitrag zur Motivation, sondern auch zu modernen Rahmenbedingungen. Unsere Feuerwehren beruhen auf einem herausragenden persönlichen Engagement der Feuerwehrkameradinnen und - kameraden, die größtenteils ehrenamtlich aktiv sind. Sie verdienen es, dass ihre Anliegen Gehör finden. Ich danke auch dem Landesfeuerwehrverband und seinem Präsidenten Norbert Fischer ganz herzlich für die Impulse und die Begleitung bei dieser und anderen Veränderungen. Wichtig ist für mich auch, dass wir die Kommunen in finanziell angespannten Zeiten nicht zu Neuanschaffungen von Einsatzkleidung zwingen. Der Farbwechsel sollte nur im Rahmen von ohnehin anstehenden Neuausstattungszyklen erfolgen.“

„Der Schritt zur Freigabe einer Farbwahl der Einsatzkleidung ermöglicht den Feuerwehren vor Ort mehr Flexibilität und ich bin froh und dankbar, dass wir in diesem Bereich in enger Abstimmung mit dem Land Hessen zu einer Einigung im Sinne unserer Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im ganzen Land gekommen sind“, so der Präsident des Landesfeuerverbandes Norbert Fischer.

Anhebung der Altersgrenze angestrebt

Darüber hinaus ist auch eine Anhebung der Altersgrenze für die Mitwirkung in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren beabsichtigt. Zur Vorbereitung wurden im Rahmen von zwei Pilotprojekten sowohl die medizinischen als auch die psychosozialen Auswirkungen einer Anhebung der Altersgrenze durch die Sportklinik Frankfurt am Main sowie den Medical Airport Service überprüft und festgestellt, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte grundsätzlich auch bis zur Vollendung des 67. Lebensjahr in den Einsatzabteilungen der Feuerwehr Dienst leisten können.

Zur Anhebung der Altersgrenze soll dem Hessischen Landtag ein entsprechende Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorgeschlagen werden.

Hierzu führte Innenminister Roman Poseck aus: „Ich setze mich für eine Anhebung der Altersgrenze bei den Feuerwehren ein und hoffe auf die Unterstützung des Gesetzgebers in Hessen. Der Schritt entspricht der allgemeinen Entwicklung. Wir wissen um die hohe Kompetenz und auch die Fitness vieler älterer Menschen. Es ist folgerichtig, ihnen einen längeren Einsatz bei den Feuerwehren zu ermöglichen. Damit folgen wir auch individuellen Wünschen von Betroffenen, die mich immer wieder angesprochen haben. Wir stärken mit der Anhebung der Altersgrenze auch die Personalausstattung der Einsatzabteilungen. Dabei gehen wir mit Augenmaß vor. So erstreckt sich die Verlängerung zum Beispiel nicht auf das Tragen von Atemschutzgeräten. Auch bei diesem Thema haben wir sehr eng mit dem Landesfeuerwehrverband zusammenarbeiten können. Es ist mir wichtig, die umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis in die Entscheidungen für die hessischen Feuerwehren einzubeziehen. Nur so lassen sich die Rahmenbedingungen sachgerecht weiterentwickeln.“

„Ich bin der Hessischen Landesregierung sehr dankbar, dass sie die Anhebung der Altersgrenze vor der finalen Entscheidung sowohl unter medizinischen als auch unter psychosozialen Aspekten eingehend begutachtet und wissenschaftlich hat begleiten lassen. Mit den nun vorliegenden Ergebnissen stimmt der Verband einer Verlängerung der Altersgrenze im Einsatzdienst auf 67 Jahre unter der Prämisse zu, dass neben der Tätigkeit unter Atemschutz ebenfalls Leitungsfunktionen nach dem Hessischem Brand- und Katastrophenschutzgesetz ausgeschlossen sind“, so LFV-Präsident Norbert Fischer.